Aufmaßarbeiten im Gemeindegebiet – Gewerbebetriebe
Rechtsgrundlage:
Die Erhebung von Beiträgen basiert auf der Grundlage des Kommunalen Abgabengesetzes, Art. 5 KAG. Berechnet wird nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde/des Zweckverbandes nach §5 BGS.
Grundlagen des Aufmaßes:
• Digitale Flurkarte des Vermessungsamtes
• Außenmaße und Gesamtgrundfläche der Gebäude, wie vom Vermessungsamt vor Ort eingemessen
Beitragspflichtige Flächen:
• Grundstücksfläche lt. Grundbuch
• Alle Geschoße gewerblich genutzter Gebäude und Räume, unabhängig von einem tats. Wasser- /Abwasseranschluss
• Fertigungs- bzw. Produktionshallen
• Alle beitragspflichtigen Geschoße sonstiger Gebäude
Fragen der Vermesser vor Ort an den Werks- bzw. techn. Leiter:
• Gewerbliche Nutzung der Gebäude
• Wasser-/Abwasseranschlüsse bei vorhandenen Gebäuden
• Voll- bzw. Teilunterkellerungen
• Dachgeschoß Voll- bzw. Teilausbau
Weitere Informationen erhalten Sie:
• durch Ihre Gemeinde/Zweckverband
• bei der Fa. Bitterwolf